Rürup, Ruland, Rische – Rentner bekommen auch in Zukunft mehr raus, als sie eingezahlt haben.
Die Renditen in der gesetzlichen Rentenversicherung werden auch langfristig positiv bleiben. Das erklärten der Vorsitzende des Sozialbeirats der Bundesregierung, Bert Rürup, der Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), Franz Ruland, und der Präsident der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), Herbert Rische. Die Behauptung des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA), die Summe der Beiträge würde für künftige Generationen höher sein als die später gezahlten Renten, basiere auf zweifelhaften Annahmen.
"Die Untersuchungen unabhängiger Institutionen sind bislang regelmäßig zu dem Ergebnis gekommen, dass die Renditen in der gesetzlichen Rentenversicherung auch langfristig positiv sein werden", sagte Bert Rürup. Das gelte auch für ledige Versicherte, die keine Witwen, Witwer oder Waisen mit Ansprüchen auf Hinterbliebenenrenten hinterlassen. Besonders Frauen und Ehepaare hätten vergleichsweise hohe Renditen zu erwarten. Die Renditeberechnungen der Rentenversicherung würden gestützt durch vergleichbare Ergebnisse von Analysen des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, des Sozialbeirats der Bundesregierung, der Rürup-Kommission sowie des Mannheimer Forschungsinstituts Ökonomie und demographischer Wandel unter Leitung von Axel Börsch-Supan. Im Übrigen sei der direkte Vergleich mit einem Kapitalmarktzins verfehlt.
"Nach den jüngsten Reformmaßnahmen in der Rentenversicherung werden sich die Renditen in der Rentenversicherung zwar verringern, bleiben aber auch künftig positiv", erklärte Herbert Rische. Es bestehe daher auch deshalb kein Anlass, das System der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich in Frage zu stellen, zumal durch diese Reform die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich erhöht worden sei.
Die heute vorgelegten Berechnungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge, einer Tochter der Deutschen Bank Gruppe, wonach die Renditen in der Rentenversicherung für die ab 1985 Geborenen sehr niedrig oder gar negativ seien, könnten eigentlich nur dem Ziel dienen, die gesetzliche Rentenversicherung zu diskreditieren. Es wäre zwar wünschenswert, wenn möglichst viele Arbeitnehmer die Möglichkeiten des staatlich geförderten privaten oder betrieblichen Vorsorgesystems nutzen würden. Problematisch sei allerdings, Anreize zum Altersvorsorgesparen über fragwürdige Renditeberechnungen in der Rentenversicherung setzen zu wollen. "Denn diese Berechnungen beruhen auf zum Teil zweifelhaften Annahmen", sagte Franz Ruland. Wenn man bei den Renditeberechnungen z. B. von einer dauerhaften Stagnation der Reallöhne bis 2050 ausgehe, dann stelle man nicht nur die Rentabilität der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch die der privaten Alterssicherung in Frage. Zudem würden wichtige Leistungen der Rentenversicherung, wie die Erwerbsminderungsrente und die Hinterbliebenenrente, bei den Berechnungen nicht ausreichend berücksichtigt.
Das Deutsche Institut für Altersvorsorge bringe in ihren Berechnungen der Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung zudem eine zukünftige Geldentwertung in Ansatz, was zu niedrigen Realrenditen führt. Dieser Vergleich sei allerdings bei Geldanlagen und Versicherungsprodukten im Privatsektor unüblich. Darüber hinaus sei es nicht sachgerecht, den Bundeszuschuss in die Renditekalkulation einzubeziehen. Der Bundeszuschuss diene der Finanzierung nicht-beitragsgedeckter Leistungen und könne daher als Aufwand der Beitragszahler nicht berücksichtigt werden. Wenn auf der Einnahmeseite der Bundeszuschuss berücksichtigt werde, dann müsste zumindest auch auf der Leistungsseite eine entsprechende Berücksichtigung erfolgen, was aber bei den vorgestellten Berechnungen des Deutschen Instituts für Altervorsorge nicht geschehe.
Alle Berechnungen zur künftigen Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung beruhen auf Annahmen über die zukünftigen wirtschaftlichen und demographischen Entwicklungen. Verschlechterten sich diese Annahmen, so habe dies zwangsläufig Auswirkungen auf die Rendite in der Rentenversicherung. Dies gelte aber auch für die Rendite der kapitalgedeckten Versorgungssysteme.
Renten, die bei privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden,
unterscheiden sich in einem ganz wesentlichen Punkt von der gesetzlichen Rentenversicherung:
Bei Privatrenten werden die Beiträge des Versicherten angespart, verzinst und später in Form einer lebenslangen Monatsrente garantiert wieder ausgezahlt. Die gesetzliche Rentenkasse dagegen schüttet die Beiträge der Arbeitnehmer sofort und vollständig wieder an die gegenwärtigen Ruhegeldempfänger aus.
Leider wird sich in den kommenden Jahren und Jahrzehnten das Verhältnis zwischen Einzahlern und Empfängern der gesetzlichen Rente stark verändern: Immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Rentner finanzieren.
Experten schätzen, dass ein heute Zwanzig- oder Dreißigjähriger im Schnitt später weniger an gesetzlicher Rente herausbekommt, als er im Lauf seines Arbeitslebens eingezahlt hat. Die Anbieter privater Rentenprodukte dagegen garantieren ihren Kunden schon beim Vertragsschluss eine lebenslange Rente in bestimmter Höhe.
Neuverträge bieten zur Zeit eine Mindestverzinsung auf den Sparanteil von 1,25 Prozent. Darüber hinaus ist man bei der Privatvorsorge an den Kapitalüberschüssen beteiligt, die das Vertragsunternehmen durch kluge Anlage der Mittel erwirtschaftet. Wie hoch diese Überschussbeteiligung genau sein wird, lässt sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aber noch nicht mit Sicherheit sagen – sie hängt vor allem von der Entwicklung an den Kapitalmärkten ab.
In einer privaten Rentenpolice kann sogar eine Rentengarantiezeit versichert werden, die dem Ehepartner bei frühem Tod des Versicherungsnehmers die Weiterzahlung für einen vereinbarten Zeitraum sichert. Dies alles gilt auch für die staatlich geförderten Varianten der Privatrente: Die so genannte Riester- und die Rüruprente. Hier gewährt Vater Staat zusätzlich satte Zulagen und Steuervorteile, die den Abschluss einer privaten Rentenversicherung besonders attraktiv machen.
Nicht jeder will eine Kapital-Lebensversicherung bis zum Ende der Laufzeit weiterführen.
Wer seine Lebensversicherung vor dem vereinbarten Ablauf zu Geld machen will, um beispielsweise eine größere Anschaffung zu finanzieren oder einen Kredit abzulösen, hat zwei Möglichkeiten: Er kann den Vertrag vom Versicherer zurückkaufen lassen – oder auch einem spezialisierten Lebensversicherungs-Aufkäufer anbieten.
Der Versicherer zahlt dem Kunden den „Rückkaufswert“ zum Zeitpunkt der Kündigung. Weil Verwaltungsgebühren verrechnet werden und der Kunde auf mögliche Schlussüberschüsse verzichten muss, ist diese Lösung für ihn finanziell oft nicht attraktiv. Bis zu 8 Prozent über den Rückkaufswerten der Versicherer bieten dagegen die rund 20 Unternehmen an, die sich in Deutschland mittlerweile auf den Ankauf laufender Lebensversicherungen spezialisiert haben.
Solche Aufkäufer übernehmen Kapital-Lebensversicherungen, führen sie selbst bis zum Vertragsende weiter und kassieren am Schluss die vereinbarte Ablaufleistung plus möglicher Endüberschüsse. Die Versicherungsaufkäufer, die sich selbst aus günstigem Venture-Kapital refinanzieren, nehmen allerdings nicht jede Police an: Die Renditeerwartung wird zuvor geprüft, nur rund jeder fünfte angebotene Vertrag wird tatsächlich angekauft.
Nach Vertragsabschluss erteilt der Kunde dem Aufkäufer eine Abtretungsvollmacht, innerhalb weniger Wochen erhält er in der Regel das Geld. Experten empfehlen, bei einem Verkauf der Lebensversicherung keine Ratenzahlung über mehrere Jahre zu akzeptieren, denn durch den Zinsverlust ist das Geschäft dann oft kaum noch attraktiver als der sofortige Rückkauf durch den Versicherer.